Was regelt der Tarif W-TEL?
Der GEMA-Tarif W-TEL gilt für „Vergütungen bei Wiedergabe geschützter Werke der Tonkunst über Telefonwarteschleifen“. Sobald ein Unternehmen GEMA-pflichtige Musik in der Telefon-Warteschleife abspielt, ist der Tarif anwendbar. Er ist als Jahrespauschale aufgebaut und nach Mitarbeiterzahl und Musikanteil gestaffelt.
Wer ist betroffen?
Praktisch jedes Unternehmen mit Telefon-Warteschleife, das nicht ausschließlich GEMA-freie Musik einsetzt. Das betrifft Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Handwerksbetriebe, Hotels, Restaurants, Online-Shops mit Telefon-Hotline – also den klassischen deutschen Mittelstand.
Ausnahmen gibt es nicht für „kleine“ Betriebe – auch ein Einzelunternehmen mit einer Telefonleitung kann unter den Tarif fallen, wenn die Musik GEMA-pflichtig ist. Der Beitrag ist allerdings nach Betriebsgröße gestaffelt, sodass kleine Betriebe nur kleine Beiträge zahlen.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Die Höhe richtet sich nach drei Faktoren:
- Mitarbeiterzahl oder Zahl der Telefonarbeitsplätze – staffelt den Grundbeitrag.
- Musikanteil in der Warteschleife – reine Musik teurer als kombinierte Ansage + Musik.
- Saisonalität – ganzjähriger Einsatz vs. nur saisonal.
Für aktuelle Tarif-Höhen prüfen Sie bitte direkt die offizielle GEMA-Tarifübersicht. Übliche Beträge bewegen sich im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr für kleine bis mittlere Betriebe – das summiert sich aber über die Jahre.
Was passiert bei Nichtanmeldung?
Die GEMA prüft Warteschleifen nicht jeden Tag, aber stichprobenartig oder auf Hinweis hin. Wer GEMA-pflichtige Musik ohne Anmeldung nutzt, muss bei Aufdeckung mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Nachzahlung der Beiträge der letzten drei Jahre.
- Vertragsstrafen je nach Sachlage.
- Anwalts- und Verfahrenskosten bei strittigen Fällen.
- Eintrag bei der GEMA, der zukünftige Prüfungen wahrscheinlicher macht.
Drei Wege aus der GEMA-Falle
1. W-TEL-Vertrag mit der GEMA abschließen
Die sauberste Lösung, wenn Sie auf eine bestimmte Musik nicht verzichten wollen. Anmeldung über die GEMA-Website, Jahresbeitrag bezahlen, beruhigt sein.
2. Komplett auf GEMA-freie Wartemusik umstellen
Für die meisten KMU der wirtschaftlich klügste Weg. Gezielt für Warteschleifen lizenzierte Musik kaufen, einmal zahlen, dauerhaft nutzen – ohne Jahresmeldung. Mehr dazu auf GEMA-freie Wartemusik.
3. Nur Ansage, keine Musik
Wer keine Musik in der Warteschleife einsetzt – nur eine gesprochene Ansage – ist nicht GEMA-pflichtig. Allerdings: reine Ansagen werden bei längeren Wartezeiten anstrengend. Wir empfehlen die Kombination aus kurzer Ansage und GEMA-freier Wartemusik.
Was ist mit Auerswald-, FritzBox- oder Sipgate-Standardmusik?
Anlagen-Hersteller liefern oft mitgelieferte Wartemusik mit. Bei der FritzBox ist das die Standardmusik von AVM, die für die Warteschleifen-Funktion lizenziert ist. Sipgate, Placetel und ähnliche Anbieter haben oft eigene Default-Tracks, die im Tarif enthalten sind. Sobald Sie eine eigene Musik hochladen, sind Sie aber selbst für die Lizenzierung verantwortlich.